Die Geschichte der Teilnahme an der Internationalen Ausstellung der Malerei und Skulptur in Monte Carlo 1962


Eine Einladung zur Internationalen Ausstellung in Monte Carlo ist eingetroffen. Es war für mich eine grosse Ehre, drei Jahre nach Abschluss meines Studiums an der Kunstakademie in Krakau (Kraków – Polen), eine Einladung zur Teilnahme an einer Internationalen Ausstellung zu erhalten. Eine solche Einladung wurde von einem jungen Künstler wie mich, euphorisch aufgenommen. Für die Teilnahme an der Ausstellung benötigt man die Erlaubnis vom Kultusministerium, weil es sozusagen eine Repräsentation des Landes bedeutete. Der Beitrag der Teilnahme betrug 50 Dollar. Doch hier fingen die Schwierigkeiten im sozialistischen Staat an: Der Besitz ausländischer Währung war gesetzlich verboten. Die Auswahl der Eingeladenen und somit die Bewilligung zum Kauf von 50 Dollar als Beitrag der Unkosten untersteht dem Kultusministerium. Dieses wählte aus den eingeladenen Kandidaten drei Künstler aus, denen erlaubt wurde, die 50 Dollar vom Staat kaufen zu dürfen. Die Prozedur der Auswahl dauerte eine Woche. Ich hatte das Glück, unter den drei Personen zu sein. Nichts stand mehr im Wege, um meine zwei Bilder entsprechend einzupacken und zum Versand zum Zollamt zu bringen. In der Rubrik „Inhalt“ der Zolldeklaration schrieb ich „zwei Bilder zur Ausstellung“. “Sind die Bilder Kunstwerke?“ fragte mich der Zollbeamte. „Natürlich sind das Kunstwerke“ war meine Antwort. „Tut mir leid“ antwortete der Beamte, „Kunstwerke dürfen nicht ausser Landes gebracht werden. Wir dürfen das Paket nicht weiterleiten“. Die Teilnahme an der Ausstellung ist bestätigt, die Devisen sind einbezahlt, aber die Bilder dürfen das Land nicht verlassen. Meine Bemühungen, das hin und her Reisen ins Kultusministerium nach Warschau, sind durch die Aussagen des Zollbeamten zunichte gemacht worden. Ich beschloss, beim Kulturbeauftragten der Schlesischen Wojewodschaft in Katowice zu intervenieren. Ein liebenswerter Herr erklärte mir, dass es solche Vorschriften gibt und gegen diese lässt sich nichts ausrichten. Es hat ihm leidgetan mich einfach abzuweisen und er schlug mir vor, die Ausfuhrpapiere mit dem Vermerk „keine Kunstwerke“ zu versehen. Danach wurde das Paket vom Zollamt ohne Hindernisse in die „Welt“ geschickt.

Auszeichnung - IIIe grand prix internationale de peinture et de sculpture de Monte Carlo

Kurze Zeit nach der Eröffnung der Ausstellung ist eine Expressinformation aus Monte Carlo eingetroffen, in der mir zu einer speziellen Auszeichnung der Jury gratuliert wurde und mich zur Preisverleihung einlud, die in zehn Tagen stattfinden sollte. Eine naive Denkart des Westens, dachte ich. Wenn sie wüssten, dass die Antragstellung und eventuelle Bewilligung zum Erhalt eines Reisepasses bis zu einem halben Jahr dauert. In den meisten Zeitungen und Zeitschriften wurde über die Honoration des polnischen Künstlers Norbert Paprotny an einer internationalen Ausstellung berichtet. Nach Ablauf der Ausstellung sind die Bilder rückversandt worden mit dem Vermerk „Porto wird vom Empfänger bezahlt“. Pakete aus dem Westen, die nicht frankiert sind, müssen mit Dollar bezahlt werden. Der Besitz von westlicher Wahrung ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt, obwohl man Dollars ohne Weiteres auf dem „Schwarzmarkt“ kaufen konnte. Die Verhandlungen mit dem Kultusministerium für den Kauf der Devisen um das Porto zu bezahlen, dauerten drei Monate. Schlussendlich erlaubte man mir, das Porto und die dreimonatige Lagergebühr mit polnischer Währung zu bezahlen und ich konnte die drei Monate lang eingelagerten Bilder entgegennehmen. Die Freude an der Auszeichnung war sehr gross, doch schwor ich mir, nie wieder an einer Ausstellung im Ausland teilzunehmen.